Geltungsanspruch

Erkenntnis- oder Handlungsstatus, den eine Aussage für sich beansprucht. Geltungsanspruch bezeichnet, als was eine Aussage auftritt: Beobachtung, Interpretation, Kausalerklärung, Generalisierung, Prognose, Bewertung oder Handlungsableitung. Mit wachsender Reichweite steigt der Begründungsbedarf. Der Anspruch selbst begründet nichts; er bestimmt, woran eine Aussage zu prüfen ist.